Antragstellung

maecenia vergibt alle zwei Jahre Fördermittel bis zu maximal 10.000 Euro pro Projekt.

maecenia hat 2007 ein neues Antragsverfahren eingeführt. Dieses zweistufige Verfahren soll helfen, unnötigen Aufwand sowohl für die Antragstellerinnen, als auch für die Stiftung zu vermeiden, und mögliche Enttäuschungen zu vermindern.

1. Einreichung einer Kurzbeschreibung (1-2 Seiten) des Vorhabens per Post und per E-Mail. Es sollte die Fragen „Was? Wann? Wo? Warum? und Wozu?“ beantworten sowie über die Antragstellende(n) und die Höhe der beantragten Summe informieren.

2. Prüfung und Entscheidung der Stiftung, welche Autorinnen zur Abgabe eines kompletten Antrags aufgefordert werden. Der Antrag sollte aus einer ausführlichen Projektbeschreibung, einem Zeit- und Finanzierungsplan und einem Lebenslauf der Antragstellerin bestehen.

Anlagen zu den Anträgen wie Kataloge, Kassetten, CDs, DVDs, Bücher, Fotos, Videos usw. können nur dann zurückgeschickt werden, wenn ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigelegt worden ist.

Zeitplan

Die Bewerbungsfrist für eine Förderung im Jahr 2012 ist am 1. Mai 2011 abgelaufen. Der kommende Bewerbungsschluss für eine Förderung 2014 wird voraussichtlich der 1. Mai 2013 sein. Gültig ist immer das Eingangsdatum und nicht der Poststempel.

Richtlinien zur Förderung

Die Stiftung maecenia fördert zukunftsweisende Projekte von Frauen auf allen Gebieten der Wissenschaft, Kunst und Kultur. Die eingereichten Arbeiten sollten zur Entwicklung der Wissenschaften und der Künste beitragen, indem sie aus der Perspektive von Frauen neue Ansätze entwickeln. Projekte, die sich zwischen Wissenschaft und Kunst bewegen und/oder fächerübergreifend angelegt sind, sind besonders erwünscht. Gefördert werden auch Vorhaben, die sich den Traditionen und Leistungen von Frauen widmen: Recherchen, Dokumentationen und Forschungen, die dem Wirken von Frauen in Wissenschaft, Kunst und Kultur die ihnen zustehende Bedeutung verleihen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen im In- und Ausland, in der Regel Frauen. Ausnahmen gelten für Projekte von Frauen, an denen auch Männer beteiligt sind. Komplementäre Förderung ist möglich.

Nicht gefördert werden:

  • kommerziell ausgerichtete Projekte
  • Projekte ohne deutliche Zeitbegrenzung
  • Projekte, die bereits fertiggestellt bzw. veröffentlicht wurden
  • Projekte, die der individuellen Selbstfindung/Lebenshilfe dienen
  • akademische Qualifizierungsarbeiten (Anfertigung oder Drucklegung von Dissertationen, Habilitationen etc.)
  • Studienstipendien in Form von Zuschüssen zum Lebensunterhalt

Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Vorstand und der Beirat. Projekte, die gefördert werden, erhalten mit dem Bewilligungsbescheid einen Vertrag mit den Förderbedingungen. Dazu gehört u.a. eine Mitteilungspflicht, wenn sich das Projekt nicht durchführen lässt oder sich Bedingungen geändert haben, die Abgabe eines Berichts zum Ende des Förderjahres, die Überlassung von Belegexemplaren bei Veröffentlichungen und die Zusicherung, die Stiftung als Fördernde jederzeit zu benennen.