Antragstellung

Bewerbungsschluss für eine Projektförderung im Jahr 2016 war am 1. Mai 2015.

Derzeit läuft das Auswahlverfahren und die Begutachtung der über 100 eingereichten Förderanträge für 2016.

Um sich für eine Projektförderung durch die Stiftung maecenia zu bewerben, werden die Antragstellerinnen gebeten, die unten genannten Unterlagen einzureichen. Bitte senden Sie alle Dokumente zusammen in einer E-Mail an die Adresse antrag@maecenia-frankfurt.de.

  • Bitte füllen Sie das Dokument "Überblicks-Informationen" zu Ihrem Projekt aus. Es steht hier zum Download bereit. Bitte speichern Sie es zuerst auf Ihrem PC, füllen es erst danach aus und fügen es anschließend im Format Vorname_Nachname.pdf der E-Mail bei.
  • In einer Projektbeschreibung (max. 10 Seiten) erläutern Sie bitte Ihr Vorhaben. Die Beschreibung sollte die Fragen "Was? Wann? Wo? Warum? und Wozu?" beantworten sowie über die Antragstellende(n) und die Höhe der beantragten Summe informieren.
  • In einem Zeitplan skizzieren Sie bitte die Umsetzung der wichtigsten Schritte bis zum Abschluss Ihres Projekts.
  • Bitte geben Sie in einem Finanzierungsplan die voraussichtlichen Kostenpunkte Ihres Vorhabens an und die Fördersumme, die Sie bei der Stiftung maecenia beantragen. Bitte vermerken Sie auch bereits zugesagte Fördermittel oder Ideen, wie sich Ihr Projekt finanzieren ließe, wenn die Fördermittel der Stiftung maecenia für die Umsetzung nicht ausreichen.

Falls Sie uns Arbeitsproben senden möchten, um Ihr Vorhaben zu veranschaulichen, können Sie uns Anlagen wie Kataloge, CDs, DVDs, Bücher, Fotos, Videos usw. per Post zusenden an die Adresse

maecenia Frankfurter Stiftung
Gustav-Freytag-Straße 27
60320 Frankfurt am Main

Bitte beachten Sie, dass Ihre Materialien nur dann an Sie zurückgesendet werden können, wenn ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigelegt worden ist.

Zeitplan

Da die Stiftung maecenia derzeit nur alle zwei Jahre Projekte fördert, wird der nächste Bewerbungsschluss voraussichtlich der 1. Mai 2017 für eine Förderung 2018 sein. Wenn Sie eine Bewerbung einsenden möchten, informieren Sie sich bitte auf dieser Seite zu den aktuellen Ausschreibungs-Daten und -Anforderungen.

Richtlinien zur Förderung

Die Stiftung maecenia fördert zukunftsweisende Projekte von Frauen auf allen Gebieten der Wissenschaft, Kunst und Kultur. Die eingereichten Arbeiten sollten zur Entwicklung der Wissenschaften und der Künste beitragen, indem sie aus der Perspektive von Frauen neue Ansätze entwickeln. Projekte, die sich zwischen Wissenschaft und Kunst bewegen und/oder fächerübergreifend angelegt sind, sind besonders erwünscht. Gefördert werden auch Vorhaben, die sich den Traditionen und Leistungen von Frauen widmen: Recherchen, Dokumentationen und Forschungen, die dem Wirken von Frauen in Wissenschaft, Kunst und Kultur die ihnen zustehende Bedeutung verleihen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen im In- und Ausland, in der Regel Frauen. Ausnahmen gelten für Projekte von Frauen, an denen auch Männer beteiligt sind. Komplementäre Förderung ist möglich.

Nicht gefördert werden:

  • kommerziell ausgerichtete Projekte
  • Stipendien in Form von Zuschüssen zum Lebensunterhalt
  • akademische Qualifizierungsarbeiten (Anfertigung oder Drucklegung von Dissertationen, Habilitationen etc.)
  • Projekte, die der individuellen Selbstfindung/Lebenshilfe dienen
  • Projekte ohne deutliche Zeitbegrenzung
  • Projekte, die bereits fertig gestellt bzw. veröffentlicht wurden

Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Vorstand und der Beirat. Projekte, die gefördert werden, erhalten mit dem Bewilligungsbescheid einen Vertrag mit den Förderbedingungen. Dazu gehört u.a. eine Mitteilungspflicht, wenn sich das Projekt nicht durchführen lässt oder sich Bedingungen geändert haben, die Abgabe eines Berichts zum Ende des Förderjahres, die Überlassung von Belegexemplaren bei Veröffentlichungen und die Zusicherung, die Stiftung als Fördernde jederzeit zu benennen.