Auszug aus der Satzung

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform
(1) Die Stiftung führt den Namen maecenia - Frankfurter Stiftung für Frauen in Wissenschaft und Kunst
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts.
(3) Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige wissenschaftliche und kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Zweck der Stiftung ist:
Die Förderung von Forschungsprojekten, die gesellschaftliche Entwicklungen aus der Perspektive von Frauen kritisch beleuchten, und die darauf gerichtet sind, Lebenschancen und Handlungsspielräume von Frauen zu erweitern.
Die Unterstützung des Wissenstransfer von der Frauenforschung in die politische und institutionelle Praxis.
Die Förderung von künstlerischen und kulturellen Projekten von Frauen.
Die Verstärkung der Präsenz von Frauen in Kunst, Kultur und Wissenschaft
(4) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Gewährung von Fördermitteln zur Durchführung von Projekten auf wissenschaftlichem, künstlerischem oder kulturellem Gebiet.
- Werben von Zustifterinnen/Zustiftern und Sammeln von Spenden
- Veröffentlichungen und Internetpräsenz
- Vernetzung mit anderen Institutionen
- Betreuung von Nachlässen